Die Recyclingbaustoffverordnung, das Altlastensanierungsgesetz, die Abfallverzeichnisverordnung, die Deponieverordnung, der Bundesabfallwirtschaftsplan und Ö-Normen regeln die Entsorgung und Wiederverwertung der anfallenden Baurestmassen.
Recyclingmaterial darf nur unter strenger Einhaltung und Dokumentation eines Qualitätsicherungssystems mit laufender Beprobung und Fremdüberwachung wieder verwendet werden.
Bei Verwendung von Recyclingmaterial ohne Qualitätssicherung oder nicht zulässiger Wiederverwertung von Bodenaushub oder Bauschutt ist ein Altlastensanierungsbeitrag (ALSAG) von 9,20 EURO per Tonne zu entrichten.
Wir helfen den ALSAG zu sparen, unser Qualitätsicherungssystem entspricht den gesetzlichen Vorgaben und stellt eine gesetzeskonforme Wiederverwertung sicher.