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RECYCLING

Die komplette Abfallwirtschaft ist zum großen Thema der Bauwirtschaft geworden. Besonders große Abfallmengen wie sie beim Abbruch und Aushub entstehen, erfordern eine professionelle Entsorgung und Verarbeitung.

Je nach vorhandenen Möglichkeiten und Gegebenheiten werden anfallende Baurestmassen an Ort und Stelle sofort aufbereitet und entsorgt.

Die Voraussetzung dafür schaffen auf Raupen installierte Prallbrecher und unsere mobile Siebanlage.

Durch die enge Zusammenarbeit mit unserer Partnerfirma SBR nutzen wir auch eine stationäre Recyclinganlage.

Übernahme von Baurestmassen

Übernommen werden praktisch alle bei Bau und Abbruchtätigkeiten anfallenden Abfälle. Die Einteilung erfolgt nach der Abfallverzeichnisverordnung, Anlage 5, ausgegeben am 6. April 2005 BGLII Nr. 89 / 2005.

Recyclingprodukte

Einsatzbereiche und Verwendungsverbote

U-A Material verliert mit der Übergabe die Abfalleigenschaft und wird zum Recycling-Baustoff Produkt.

  • Recycling-Baustoff-Produkte unterliegen nicht mehr der Abfallgesetzgebung, da sie durch die Übergabe an einen Dritten und unter den weiteren Voraussetzungen der Recycling-Baustoffverordnung eben die Abfalleigenschaft verloren haben. Natürlich gelten für alle Baustoffe alle relevanten rechtlichen Vorschriften, wie Bauordnungen, Naturschutzrecht, Wasserrecht oder Landschaftsschutzgesetze.

Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen U-B dürfe ungebunden nur unter einer gering durchlässigen Deckschicht (oder einer entsprechenden Überbauung) verwendet werden, weiters gelten folgende Anwendungsverbote:

  • im und unmittelbar über dem Grundwasser
  • In Wasserschutzgebieten und in Kernzonen von Wasserschongebieten (gilt nicht, falls keine Kernzone oder engeres Schongebiet ausgewiesen ist sowie bei Wasserschongebiete von Thermalwasservorkommen)
  • im Oberflächengewässern.

U-B darf zur Herstellung von Beton oder Asphalt verwendet werden, für den Beton oder Asphalt gelten keine Anwendungsbeschränkungen.